Geld verdienen mit Photovoltaik
Es ist uns aufgrund der Gesetzeslage nicht erlaubt, Rechts- oder Steuerberatungen durchzuführen. Deshalb können wir nur allgemeine Hinweise bzw. unser persönliches Beispiel geben.
Photovoltaik - eine rentable Investition
Wirtschaftlichkeit ist heute für die Besitzer von Photovoltaikanlagen ein zentrales Entscheidungskriterium. Mit der gesetzlich garantierten Vergütung, einer zinsgünstigen Finanzierung, attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten und der hohen Qualität der Anlagenkomponenten erfüllt eine Photovoltaikanlage heute alle Kriterien, die Sie an eine Investition in die Zukunft stellen.
Wichtige Fakten, die zum Geldverdienen führen:
Sie erhalten vom Energieversorger garantiert 20 Jahre lang 46,75 Cent (2008) pro erzeugter Kilowattstunde
zuzüglich des Zeitraums vom Installationsmonat bis zum Jahresende.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sorgt für eine langfristige Investitions- und Planungssicherheit.
Sie werden vom Finanzamt als Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht geführt
Dadurch können Sie alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen!
Sie erhalten die Mehrwertsteuer für die Photovoltaikanlage zurück
Auf Antrag bekommen Sie vom Finanzamt die gezahlte Mehrwertsteuer (19%) für die Anlage sofort zurück.Sie können 20% der Herstellungskosten
Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG erlaubt es Existenzgründern im Jahr der Erstellung der Photovoltaikanlage und in den folgenden 4 Jahren insgesamt 20% der Herstellungskosten abzusetzen. Die Verteilung der 20% kann in diesem Zeitraum beliebig gewählt werden und erfolgt parallel zur linearen Abschreibung
auf 5 Jahre beim Finanzamt abschreiben
Muss ich den Betrieb beim Finanzamt anzeigen?
Obwohl Sie in den nächsten Jahren mit der Anlage beim Finanzamt Verlust machen, sieht das Finanzamt im Verkauf des Stroms die Gewinnabsicht und möchte von Ihnen jährlich eine Gewinn- und Verlustabrechnung. Da Sie den Strom an den Energieversorger weiterverkaufen, sind Sie als Kleinunternehmer anzusehen. Dadurch bekommen Sie die Mehrwertsteuer, die Sie für den Erwerb ausgegeben haben, vom Finanzamt zurück und können die Kosten für die Anlage auf 20 Jahre abschreiben. Alle Nebenkosten gelten als Betriebsausgaben und sind vom Gewinn abzuziehen.
Unser persönliches Beispiel:
Wir zahlen 166 Euro pro Monat für die Finanzierung der Anlage beim BHW.
Gleichzeitig erhalten wir von unserem Energieversorger EWE 169 Euro
inkl. MwSt. pro
Monat als Abschlagzahlung. Im ersten Jahr werden wir von EWE geschätzt.
Dabei werden 800 Sonnenstunden zugrunde gelegt.
Die Berechnung:
800 x 4,56 kWp unserer Anlage = 3648 Kilowattstunden
x 0,4675 Euro Kilowattstundenpreis = 1705,44 Euro
: 12 Monate = 142,12 Euro + 19% MwSt. = 169 Euro
Wir gehen aber
mindestens von 930 Stunden (Dünnschichtmodule mit höheren
Ausnutzungsgrad) aus, so das sich im nächsten Jahr die Differenz
von monatlicher Einnahme zur Abzahlung erheblich verbessert.
Den aktuellen Zählerstand und Gewinn können Sie hier einsehen!
Wenn unsere Werte erreicht werden, ist das Geld ja nicht verloren, sondern wird am Jahresende nachgezahlt!
Die Mehrwertsteuer für die Photovoltaikanlage in Höhe von 5.000 Euro (gerundet) haben wir innerhalb eines Monats vom Finanzamt zurückerhalten. Diese kann man entweder als noch zu versteuernder Sofortgewinn naturalisieren, als Sondertilgung der Finanzierung einsetzen oder bei der Finanzierungssumme gleich mit berücksichtigen.
Die Kosten für die Montage und den Elektriker werden am Jahresende
beim Finanzamt als Betriebsausgaben geltend gemacht. Ebenso die
Versicherungs-, Wartungskosten und die Finanzierungszinsen!
Und
die 20% Sonderabschreibung der Herstellungskosten als Existenzgründer in
den ersten 5 Jahren ab Erstellungsjahr.
Wir haben bei der Finanzierung den Abtrag so niedrig wie möglich gehalten. Dadurch haben wir über die gesamte Laufzeit einen hohen Anteil an Zinsen. Und der Zinsanteil verkürzt unseren zu versteuernden Gewinn!
Sie merken, es lohnt sich!
